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Informationen zu Transportschäden

Für Verbraucher:

Sollten Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei Ihnen angeliefert werden, bitten wir Sie, diese Schäden möglichst umgehend beim Zusteller zu reklamieren und uns unverzüglich zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einer Reklamation oder einer Kontaktaufnahme keinerlei Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche oder deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, hat. Sie unterstützen uns jedoch dabei, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder der Transportversicherung geltend zu machen. Transportschäden oder Verluste sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Zustellung zu melden.

Für Unternehmer:

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder eine andere für die Versendung bestimmte Person oder Institution auf Sie über. Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB: Unterlassen Sie eine entsprechende Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Diese Regelung gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

So melden Sie einen Schaden:

Bitte senden Sie uns folgende Informationen zu, um die Schadenmeldung bearbeiten zu können:

  1. Ein Foto des Außenkartons,
  2. Fotos der Innenverpackung einschließlich Füllmaterial sowie
  3. Fotos der beschädigten Ware.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!